S24 oder Notar, was die Registrierung kostet und was nach der KRS-Eintragung zu tun ist. Ein kurzer Leitfaden für Gründer aus dem Ausland.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die von ausländischen Unternehmen am häufigsten gewählte Form beim Markteintritt in Polen. Das Mindeststammkapital beträgt 5 000 zł, die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt.
S24 oder Notar
Über das System S24 wird der Gesellschaftsvertrag nach einem Online-Muster geschlossen, und das Gericht bearbeitet den Antrag meist an einem Werktag. Ein notarieller Vertrag bietet mehr Gestaltungsfreiheit, die Registrierung dauert aber länger und kostet mehr.

Kosten 2026
Seit dem 29. November 2025 entfällt die Gebühr für die Bekanntmachung im Gerichts- und Wirtschaftsmonitor. Die Amtsgebühren betragen etwa 274 zł bei Registrierung über S24 und etwa 719 zł bei notariellem Vertrag, ohne Beraterhonorar.
Nach der KRS-Eintragung
- Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das CRBR innerhalb von 14 Tagen
- Aktualisierung der Daten beim Finanzamt (NIP-8) innerhalb von 21 Tagen
- Erklärung PCC-3 auf den Gesellschaftsvertrag
- MwSt.-Registrierung und bei Bedarf EU-MwSt.
- Zugang zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF)
Diese Pflichten übersehen Gründer aus dem Ausland am häufigsten. Im Gründungspaket von HLBC erledigen wir sie für Sie.
Dieser Artikel ist allgemeiner Natur und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.
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