Wie lange man sich im Schengen-Raum aufhalten darf, was das EES an den Grenzen ändert und wen ETIAS betreffen wird.

Einführung
Polen ist seit 2007 im Schengen-Raum. An den Binnengrenzen gibt es grundsätzlich keine Kontrollen, und Bürger von Nicht-EU-Staaten ohne Visumpflicht dürfen sich im gesamten Raum insgesamt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.

So funktioniert es
- die 90-Tage-Grenze gilt insgesamt für alle Schengen-Staaten, nicht für jedes Land einzeln
- eine polnische Aufenthaltskarte oder ein nationales Visum erlaubt Reisen in andere Schengen-Staaten bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
- seit Oktober 2025 gilt das Einreise-/Ausreisesystem EES: an der Außengrenze werden Daten und Einreisedatum von Nicht-EU-Reisenden erfasst
- ETIAS, die elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Personen, soll nach vollständiger Einführung des EES starten
- eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann zur Ausweisung und zu einem Einreiseverbot führen
Warum es wichtig ist
Für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von außerhalb der EU entscheidet die 90/180-Regel, ob Geschäftsreisen ausreichen oder eine Aufenthaltskarte nötig ist. Vor der ersten Reise sollte man die Tage zählen und die aktuellen Regeln auf den Seiten der Europäischen Kommission und des Grenzschutzes prüfen.
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Dieser Artikel ist allgemeiner Natur und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.
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