Arbeitgeberbeitrag 0,1% des Lohns.

Gesetz über den Schutz von Arbeitnehmerforderungen
Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen: Lohnzahlungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
- Kurzbezeichnung
- FGŚP (Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen)
- Verabschiedet
- 13. Juli 2006
- Ursprüngliche Veröffentlichung
- Dz.U. 2006 nr 158 poz. 1121
- Stand der Darstellung
- Oktober 2026
Die wichtigsten Regeln
FGŚP kompakt
Der Fonds zahlt ausstehende Löhne an Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers.
Volltext des Gesetzes
Der aktuelle konsolidierte Text und alle Änderungen sind in ISAP verfügbar, der offiziellen Datenbank der Rechtsakte des Sejm.
Zusammenfassung des HLBC-Teams. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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