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Handelsgesellschaftengesetzbuch

Gründung, Führung, Verschmelzung und Liquidation von Handelsgesellschaften.

Kurzbezeichnung
KSH
Verabschiedet
15. September 2000
Ursprüngliche Veröffentlichung
Dz.U. 2000 nr 94 poz. 1037
Stand der Darstellung
Oktober 2026
Volltext in ISAP

Die wichtigsten Regeln

Das Handelsgesellschaftengesetzbuch kompakt

01

Personengesellschaften: offene Handelsgesellschaft, Partnerschaft, Kommanditgesellschaft, KGaA. Kapitalgesellschaften: sp. z o.o., einfache Aktiengesellschaft (PSA), Aktiengesellschaft.

02

Sp. z o.o.: Stammkapital mind. 5 000 zł, die Gesellschafter haften nicht für Schulden der Gesellschaft.

03

S.A.: Kapital mind. 100 000 zł; PSA: Aktienkapital ab 1 zł.

04

Vorstandsmitglieder einer sp. z o.o. haften für deren Schulden, wenn die Vollstreckung gegen die Gesellschaft erfolglos bleibt (Art. 299 KSH).

Volltext des Gesetzes

Der aktuelle konsolidierte Text und alle Änderungen sind in ISAP verfügbar, der offiziellen Datenbank der Rechtsakte des Sejm.

In ISAP öffnen

Zusammenfassung des HLBC-Teams. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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