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Gesetz über das Landesgerichtsregister

Register für Gesellschaften, Stiftungen und Vereine, geführt von den Amtsgerichten.

Kurzbezeichnung
KRS
Verabschiedet
20. August 1997
Ursprüngliche Veröffentlichung
Dz.U. 1997 nr 121 poz. 769
Stand der Darstellung
Oktober 2026
Volltext in ISAP

Die wichtigsten Regeln

Das KRS kompakt

01

Eintragungen ausschließlich elektronisch über das Portal der Gerichtsregister (PRS).

02

Ein KRS-Auszug ist kostenlos und für jeden online verfügbar.

03

Änderungen (Geschäftsführung, Adresse, Kapital) sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis anzumelden.

04

Jahresabschlüsse werden beim Repositorium der Finanzdokumente eingereicht.

Volltext des Gesetzes

Der aktuelle konsolidierte Text und alle Änderungen sind in ISAP verfügbar, der offiziellen Datenbank der Rechtsakte des Sejm.

In ISAP öffnen

Zusammenfassung des HLBC-Teams. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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