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Gesetz über das Sozialversicherungssystem

Renten-, Invaliditäts-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge.

Kurzbezeichnung
ZUS
Verabschiedet
13. Oktober 1998
Ursprüngliche Veröffentlichung
Dz.U. 1998 nr 137 poz. 887
Stand der Darstellung
Oktober 2026
Volltext in ISAP

Die wichtigsten Regeln

ZUS kompakt

01

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 20% Beiträge zum Lohn; dem Arbeitnehmer werden ca. 13,7% vom Bruttolohn abgezogen.

02

Der alleinige Gesellschafter einer sp. z o.o. zahlt ZUS wie ein Unternehmer; ein Vorstandsmitglied ohne Vertrag in der Regel nicht.

03

Die Beiträge werden monatlich in Erklärungen an die ZUS über PUE/eZUS abgerechnet.

04

EU-Bürger sind dort versichert, wo sie arbeiten (Bescheinigung A1 bei Entsendung).

Volltext des Gesetzes

Der aktuelle konsolidierte Text und alle Änderungen sind in ISAP verfügbar, der offiziellen Datenbank der Rechtsakte des Sejm.

In ISAP öffnen

Zusammenfassung des HLBC-Teams. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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